"Ein
Gutachten zu einer Sachfrage ist die begründete
Darstellung von Erfahrungssätzen und die
Ableitung von Schlussfolgerungen für die
tatsächliche Beurteilung eines Geschehens oder
Zustands durch einen oder mehrere
Sachverständige. Der Sachverständige erstattet
in der Regel Befunde und Gutachten.
Ein
Gutachten enthält eine allgemein
vertrauenswürdige Beurteilung eines Sachverhalts
im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein
vorgegebenes Ziel.
Es tritt als verbindliche
(z. B. bezeugte oder unterschriebene) mündliche
oder schriftliche Aussage eines Sachverständigen
oder Gutachters auf. Die allgemeine
Vertrauenswürdigkeit wird gegebenenfalls durch
Akkreditierung des Gutachters durch ein
vertrauenswürdiges Verfahren der Zertifizierung
mit der für die Fragestellung oder das Ziel
erforderlichen Allgemeingültigkeit erreicht." |